Description
Für einmalige 99,00€ zzgl. MwSt. können Sie sich mit uneingeschränktem Zugang optimal auf Ihre Prüfung vorbereiten. Bei unseren Online Videokursen entfallen unter anderem die Anreise- und Unterkunftskosten, die es bei Wochenseminaren gibt. Die Online Kurse können Sie ganz individuell an Ihren Alltag anpassen und jederzeit abrufen. Wann immer es Ihnen passt können Sie mit den Videokursen von Bermina.de zuhause, im Büro oder unterwegs lernen.
Aus dem Inhalt Band 3 (Kostenrechnung)
- Kostenrechnung
- Aufgaben Fahrzeugkostenrechnung
- Lösungen
IHK Prüfung
Informationen zur Prüfung
Sie wollen sich im Bereich Güterkraftverkehr selbstständig machen? Ihr Fuhrpark besteht aus einem oder mehrerer LKW über 3,5 t und Sie möchten auch europaweit Güter transportieren? Oder Sie befördern grenzüberschreitend Güter mit Fahrzeugen über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse? Dann fordert die zuständige Verkehrsbehörde für eine Dauer von 10 Jahren eine EU-Lizenz. Dasselbe gilt übrigens auch seit Juni 2017 für Lohnunternehmer, die land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse transportieren. Diese EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt Sie, Güter innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in Länder der EU zu transportieren.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Lizenz ist unter anderem, dass Sie einen Verkehrsleiter benötigen, der die Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens übernimmt. Wenn Sie die Ausbildung zum Verkehrsleiter (Fachkundeprüfung) selber durchführen wollen, müssen Sie sich bei der IHK zu der Fachkundeprüfung anmelden.
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus Multiple-Choice-Fragen und schriftlichen Übungen/Fallstudien.
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
- schriftliche Fragen (40 Prozent)
- schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
- mündliche Prüfung (25 Prozent)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Wird in einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteile der Fall, wird die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt. Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.